Die HAT SK (Hundealltagstauglichkeit Sachkunde) ist eine Prüfung, die Mensch und Hund fit für den Alltag macht – ähnlich wie die BGH, aber mit einigen Unterschieden. Dein Hund darf gelobt und mit Futter bestätigt werden, und für dich als Hundehalter gibt es einen Theorieteil, um deinen Hund noch besser zu verstehen.
In 7 Einheiten trainieren wir Leinenführigkeit, sichere Signale mit und ohne Leine sowie entspanntes Verhalten in alltäglichen Situationen. Kleine Gruppen sorgen für eine entspannte Atmosphäre und individuelle Unterstützung. Ziel ist es, deinen Hund zu einem angenehmen Begleiter zu machen, der sicher durch den Alltag geht – ob bei Hundebegegnungen, im Straßenverkehr oder in anderen Situationen. Am Ende zeigt ihr das Gelernte in einer praktischen und theoretischen Prüfung, die von einem externen Prüfer des ÖBdH abgenommen wird.
Alle Hundehalter:innen, die ab dem 01. Dezember 2024 einen großen Hund bei der Gemeinde neu anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen bei der Anmeldung zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) oder die HAT SK/HAT 1 mit ihrem Hund absolvieren. Das Ziel dieser zusätzlichen Prüfung ist es sicherzustellen, dass das Mensch-Tier-Gespann in alltäglichen Situationen gut funktioniert.
Die 40/20–Regelung
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP oder HAT SK) absolvieren.
Hunde, die zu der Kategorie der speziellen Rassen (Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander) zählen und bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Oö. Hundehaltegesetzes 2024 angemeldet wurden, werden als große Hunde eingestuft. Hier gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) oder HAT SK/HAT 1 sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.